Transparenz ohne Ende
Gesetzliche Pflicht zur Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister
Das Geldwäschegesetz entfaltet sich zu voller Pracht: bis 30.06. diesen Jahres sind unter anderem GmbHs, AGs, OHGs und KGs grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten zu machen und für eine Eintragung im Transparenzregister zu sorgen. Natürlich ist alles außerordentlich kompliziert geregelt, ohne rechtlichen Beistand bringt man die Eintragung kaum zustande. Bei dieser Gelegenheit lassen Sie bitte auch prüfen, ob zum Beispiel bei ihrer GmbH die Gesellschafterliste online abrufbar ist.
Umgekehrt kann man natürlich Einsicht ins Transparenzregister nehmen (lassen), wenn man sich für seine Geschäftspartner interessiert. Einzelheiten dazu erfahren Sie am besten bei ihrem Anwalt.
01.04.2022 Gesellschafts- / Unternehmensrecht