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Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts einschließlich des kollektiven Arbeitsrechts (Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen).

Schwerpunkte sind dabei insbesondere:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen
  • Prozessführung, insbesondere anlässlich Personalmaßnahmen und Kündigungen
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei Befristung, flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen bei Transaktionen und Umstrukturierungen
  • Verhandlung und Durchsetzung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung zu sozial-/sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit Bezug zum Arbeitsverhältnis, z. B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung
  • Beratung zu Anstellungsverträgen mit leitenden Mitarbeitern / Geschäftsführern sowie zu deren Sozialversicherungspflicht

Unsere Kompetenz im privaten und im öffentlichen Baurecht umfasst die Beratung und Vertretung sowohl von Bauherren wie auch von Bauunternehmen oder durch Bauvorhaben betroffener Anlieger.

Während der vorbereitenden Planung:

  • die Beratung, Verhandlung und Vertragsgestaltung beim Grundstückskauf
  • die Prüfung bzw. Herstellung von Baugenehmigungs- und Planungsrecht
  • präventive Gestaltung und Prüfung der Verträge

Während der Ausführung:

  • eine umfassende baubegleitende Beratung und Vertretung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
  • die Mitwirkung bei der Lösung von Konflikten (z. B. bei Baustopp, Bauzeitverlängerungen oder Nachträgen) und der frühzeitigen Vermeidung von Mängeln

Nach Fertigstellung:

  • die Vorbereitung und Begleitung von Abnahmen
  • die rechtliche Prüfung von Rechnungen und Gewährleistungsforderungen
  • eine außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen

Wir beraten und vertreten umfassend zu Fragen des Erbrechts sowie der Gestaltung von Vermögenszuwendungen und Nachfolgeregelungen schon zu Lebzeiten.

Dies umfasst insbesondere:

  • Beratung und Gestaltung von Stiftungen, lebzeitigen Schenkungen (mit/ohne Nießbrauchsvorbehalt), Testamenten und Erbverträgen
  • Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Prüfung und Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Regelung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Beratung und Vertretung bei Ansprüchen zwischen den Erben und zwischen Erben und Dritten
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und postmortalen Vollmachten
  • Beratung von Unternehmern und Gesellschaftern zu Vollmachten und erbrechtlichen Gestaltungen

Wir prüfen und gestalten Verträge zwischen Ehegatten und nichtehelichen Lebenspartnern.

Auch beraten und vertreten wir bei Trennung, Scheidung und Vermögensauseinandersetzung, des Weiteren auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen von Kindern und/oder Ehegatten sowie sonstigen streitigen Familiensachen.

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen umfassend zu gesellschaftsrechtlich relevanten Fragestellungen.

Schwerpunkte sind dabei insbesondere:

  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Geschäftsführerdienstverträgen
  • Beratung von Organmitgliedern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremienmitgliedern
  • Beratung von Organmitgliedern zu haftungsrelevanten Fragen
  • Prüfung und Beratung zur Sozialversicherungspflicht von Unternehmern/Geschäftsführern
  • Vorbereitung und Umsetzung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen
  • Beratung und Gestaltung von Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Beratung zu Unternehmensnachfolge; Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen sowohl bei außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung eigener Ansprüche des gewerblichen Rechtsschutzes und im Medienrecht wie auch bei Abwehr vermeintlicher Drittansprüche.

Schwerpunkte bilden hierbei

  • Wettbewerbsrechtliche (UWG-) Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz
  • die Abwehr unberechtigter Abmahnungen
  • die rechtliche Beratung, Gestaltung und Vertretung beim markenrechtlichen Schutz - sowohl im Eintragungsverfahren (national, beim deutschen Patent- und Markenamt, international beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO und der World Intellectual Property Organization, WIPO, einschließlich der Markenrecherche, Anmeldung/Schutzrechtsverlängerung sowie im Falle von Rechtsverletzungen
  • die Vertretung in urheberrechtlichen Angelegenheiten

Unsere vielseitige Tätigkeit reicht von der Beratung zu und der Erstellung sowie Prüfung von Kaufverträgen über die Vertretung bei der Abwicklung/Umsetzung von Kaufverträgen bis hin zur Anfechtung/Rückabwicklung. Darin eingeschlossen ist die Prüfung aller Ansprüche der Käufer/Verkäufer und deren außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung/Abwehr.

Darüber hinaus stehen wir dem Grundstücks- und Wohnungseigentümer in allen weiteren Fragen zu seiner Immobilie, einschließlich damit zusammenhängender Rechtsgebiete zur Seite, z. B. im Mietrecht, WEG-Recht, Nachbarschaftsrecht, Bauträgerrecht, Versicherungsrecht, Maklerrecht.

Wir beraten umfassend zu Fragestellungen im unternehmerischen und kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Schwerpunkte sind dabei insbesondere:

  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Einkaufsbedingungen
  • unternehmens- / gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
  • Beratung E-Commerce und Händlervereinbarungen
  • gerichtliche Durchsetzung/Abwehr kaufmännischer Ansprüche
  • Vertragsgestaltung im internationalen Geschäftsverkehr
  • Transportrecht, Schadensregulierung
  • Handelsvertreterrecht, Handelsvertreterausgleich

Wir beraten und vertreten Sie bei Sachverhalten und Verträgen mit Auslandsbezug bzw. im Ausland ansässigen Gegnern/Geschäftspartnern. Des Weiteren beraten wir im Ausland ansässige Mandanten zu Fragen des deutschen Rechts, etwa im Zusammenhang mit Niederlassungen oder Geschäftspartnern im Inland. Wir kommunizieren und entwerfen Vereinbarungen auch in englischer Sprache.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei insbesondere:

  • Beratung und Vertragsgestaltung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten und Geschäften
  • Beratung im Ausland ansässiger Mandanten zu Fragen des deutschen Rechts
  • Verfolgung von Ansprüchen gegen Schuldner im Ausland
  • Durchsetzung von Ansprüchen ausländischer Gläubiger gegen Schuldner im Inland
  • UN-Kaufrecht/CISG
  • Beratung zu europarechtlichen Fragen

Wir beraten und vertreten kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Verbände in allen, sich bei der Nutzung von Informationstechnologie ergebenden Rechtsfragen außergerichtlich sowie gerichtlich.

Unsere Tätigkeit umfasst hier insbesondere:

  • die Beratung und Gestaltung verschiedenster IT-Verträge
  • die rechtliche Begleitung von IT-Projekten
  • alle Rechtsfragen des E-Commerce einschließlich Aufbau und Gestaltung von Vertriebsstrukturen
  • die Beratung zum Urheberrecht einschließlich lizenzrechtlicher Fragen
  • umfassende Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen mit IT-Bezug
  • die Beratung, Unterstützung und Umsetzung von Lösungen im Datenschutzrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Fragen des Mietvertrages über Gewerberäume, Wohnräume, Grundstücke oder bewegliche Sachen und Anlagen. Unsere Tätigkeit reicht von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Prozessführung und Zwangsvollstreckung.

Als Tätigkeitsfelder sind insbesondere hervorzuheben:

  • Erstellung und Änderung von Mietverträgen nebst Nachträgen und Aufhebungsvereinbarungen
  • Erstellung und Durchsetzung von Kündigungen einerseits und Abwehr von Kündigungen andererseits
  • Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Prüfung von Mängelrechten/Mietminderung
  • Räumungsklage und Vollstreckungsschutz
  • Zahlungsklage wegen rückständiger Miete
  • Beratung zu Schönheitsreparaturen

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten als Betroffene eines Verkehrsunfalls umfassend, sei es wegen Sachschaden oder auch Personenschaden. Neben der Prüfung aller Ansprüche halten wir auch den Kontakt zu den weiteren Beteiligten wie Haftpflichtversicherung, Reparaturwerkstatt, Sachverständiger, Autovermieter, Kaskoversicherung. Gegebenenfalls machen wir offen gebliebene Ansprüche auch vor Gericht geltend.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten bezüglich sonstiger Ansprüche auf Schadenersatz oder deren Abwehr. Hervorzuheben sind dabei Ansprüche im Zusammenhang mit Schrottimmobilien, Beteiligungen, Unfälle, nicht erfüllte oder schlecht erfüllte Verträge, weitere deliktische Ansprüche.

Wir beraten und vertreten auf Seiten des Versicherungsnehmers zu allen Fragen seines Versicherungsvertrages, vor allem daraus abzuleitender Ansprüche nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Beispielhaft zu erwähnen sind Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung.

Außerdem vertreten wir unsere Mandanten gegenüber Versicherungen einstandspflichtiger Dritter.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Erstellung und Prüfung von Verträgen sowie die Beratung und Vertretung bei vertraglichen Ansprüchen. Wir streben praktische Lösungen an, damit gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden können. Unsere Rechtsanwälte verfügen über eine umfangreiche praktische Erfahrung und können auf eine Vielzahl von Gestaltungsentwürfen zurückgreifen. Für den Fall der Fälle setzen wir uns auch engagiert für die Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher Ansprüche von Privatpersonen und Unternehmen vor Gericht ein.

Beispiele zu unseren vertragsrechtlichen Tätigkeiten sind etwa die Erstellung und Beratung zu Arbeitsverträgen, Eheverträgen/familienrechtlichen Vereinbarungen, erbrechtlichen Vereinbarungen und Gestaltungen, Grundstückskaufverträgen, Mietverträgen, Unternehmens-/Gesellschaftsverträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl im Verfahren gegenüber Behörden wie auch vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere in Bereichen:

  • des allgemeinen Verwaltungsrechts
  • des öffentlichen Wirtschaftsrechts (z. B. in Fördermittel- oder Gewerbeangelegenheiten)
  • des öffentlichen Baurechts und Bauplanungsrechts sowie der Projektentwicklung
  • von Grundstücksverkehrsangelegenheiten (z. B. bei Flurneuordnungsverfahren)
  • des Straßen- und Wegerechts
  • des straßenverkehrsrechtlichen Zulassungs- oder Führerscheinverfahrens
  • des Naturschutz- und Umweltrechts

Wir beraten und vertreten Miteigentümer/Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes, d. h. im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern, zur Gemeinschaft, zum Verwalter einerseits, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter andererseits.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei insbesondere:

  • Durchsetzung von Hausgeldansprüchen
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Beratung zu Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/Versammlung/Beschlussfassung
  • Beratung zu Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum
  • Beratung und Vertretung bezüglich Haftung/Duldung/Zustimmung
  • Beratung zu allen Fragen des Verwalters, von der Bestellung bis zur Abberufung