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Corona/Laden Schließung

Reduzierung von Gewerbemieten

Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien haben durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZR 17/21) etwas Klarheit gewonnen. Unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles kann eine Reduzierung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage infrage kommen. Realistischerweise wird man eine Reduzierung von maximal 50 % annehmen dürfen. Am besten, die Parteien einigen sich außergerichtlich, ansonsten bleibt dem Mieter nur der Gang zum Gericht.

Das OLG Frankfurt a.M. schließt sich der Linie des BGH an, stellt aber den interessanten Aspekt voran, dass auch lediglich mittelbar wirkende Folgen der Corona-Pandemie grundsätzlich eine Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne einer Anpassung des Mietvertrages bewirken können, hier wegen ausgebliebener Umsätze nach verändertem Auftragsverhalten in der Pandemie. Selbstverständlich sind wiederum alle Umstände des Einzelfalls zur Prüfung heranzuziehen, was für den betroffenen Mieter ganz besondere Anforderungen an seinen Vortrag im Verfahren stellt.

02.05.2022 Grundstücks- / Immobilienrecht Mietrecht